Mikrostudio Aktiv Faktor 35, 

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Tarife im Überblick

 

#ZIELERREICHT

Aufgeben, nachgeben oder alles geben? SIE entscheiden! Mach sie sich stolz und schreiben sie ihre eigene Erfolgsgeschichte. So wie unsere Mitglieder.

cardioscan Vital Check
milonizer Körperscan
milon Q Training
Kontakt
Was sollte mitgebracht werden?

Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen. Ein Handtuch ist aus hygienischen Gründen zur Nutzung der Trainingsgeräte mitzubringen.

Was beinhalten die Tarife?

Wir haben ganz unterschiedliche Tarife. Vertragslaufzeiten von 3 und 24 Monaten für den milon Q Zirkel, gratis ist immer der milonizer 3.0 GanzkörperScan, sowie die milon App. Unterschiede sind zusätzlich in der cardioscan Analyse, je nach ihren individuellen Wünschen angepasst. 

Tarifauswahl
Wozu dient die cardioscan Messungen?

Durch diese Messung bekommen sie von uns die Möglichkeit geboten, die ihnen dabei helfen ihre Ziele schneller und nachhaltiger zu erreichen. Sie werden zum Beispiel ihre Fettverbrennung noch effizienter beeinflussen. Dadurch wird ihr Training noch effektiver und sie können schneller ihre verbleibenden Defizite erkennen.

cardioscan
Was beinhaltet das Starterpaket?

Der milonizer 3.0 GanzkörperScan, die milon Q – App und das milon Q – Transponderarmband.

milon me Apple milon me Androide
Wann erhalte ich meine Mitgliedstransponder?

Zum ersten Training erhalten Sie am Office oder bei Ihrem Trainer den Transponder. Bitte bringen Sie ihren Personalausweis mit. Den Transponder bekommen Sie  mit dem abgeschlossenen Starterpaket, bei Verlust wird eine Gebühr von € 25 fällig.

Muß im Zirkel immer ein Pulsgurt getragen werden?

Ein bedingtes „Ja“. Um ihr Training optimal zu gestalten, sollte ein Pulsgurt (Brustgurt) getragen werden. An den Trainingsgeräten sind sie dann immer direkt verbunden und können so pulsabhängig, kontrolliert trainieren.

Welchen Pulsgurt brauchen sie und ist im Preis-Leistungsverhältnis, als sinnvoll und gut zu bezeichnen?

Wir haben im Office ein Modell von Sigma. Den sie dann bei uns erwerben oder im Internet bestellen können. Ihre Trainer können sie hierbei auch beraten. 

Was ist der Cardio-Check?

Der Cardio-Gesundheits-Check wird alle 3 Monate durchgeführt, um die Trainingserfolge- bzw. defizite zu

a) überprüfen

b) anzupassen

c) erweitern

d) verändern

Alle Serviceleistungen am cardioscan sind im Rahmen ihres Vertrages abgedeckt und für sie jederzeit abrufbar.

Mikrostudio Aktiv Faktor 35 AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aktiv Faktor 35 GbR – Deutschland (Stand: 27.08.2019)

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Aktiv Faktor 35 Lilly König & Percy Rippe GbR (Aktiv Faktor 35) mit ihren Mitgliedern der „Aktiv Faktor 35“, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Aktiv Faktor 35 abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines von Aktiv Faktor 35 betriebe Einrichtung nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Mikrostudio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt in der Gesund und Aktiv Einrichtung durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Sowohl Aktiv Faktor 35 als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform ( mit Unterschrift – oder in unterschriebener Textform)  widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend.Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

1.3. Online-Vertragsschluss

Beim Online-Vertragsschluss über unsere Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages (Punkt fehlt) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Aktiv Faktor 35 speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Aktiv Faktor 35 kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4. Transponder Armband

Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Trainingsbesuch einTransponder Armband, die ihm den Zutritt zu den milon Q Trainingsgeräten ermöglicht. Die Übergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Einrichtung.

1.5. Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DES milon Q Zirkels

2.1. Umfang der Nutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu unserem Trainingszirkel und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.Aktiv Faktor 35 ist berechtigt, pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern; Aktiv Faktor 35 wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der „Aktiv Faktor 35“-Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im milon Q Zirkel ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit Transponder Armband

Durch das Transponder Armband erhält das Mitglied Zutritt in den milon Q Zirkel. Ohne Mitnahme des Transponder Armbandes ist der Zutritt in den milon Q Zirkel nicht möglich.

2.4. Hausordnung

Aktiv Faktor 35 ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Einrichtungsnutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem Transponder Armband

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Transponder Armband zu sorgen. Einen Verlust des Transponder Armbandes hat das Mitglied unverzüglich persönlich oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponder Armbandes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung des Transponder Armbandes / Ersatz-Transponder Armband

Für die Ausstellung des Transponder Armbandes bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung des Transponder Armbandes bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für Ersatz-des Transponder Armbandes fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Das alte des Transponder Armband verliert mit der Aktivierung der Ersatz-des Transponder Armbandes ihre Gültigkeit.

3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen

Zwischen den Parteien gilt als vereinbart, dass das Mitglied die regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale zu den auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen Beträgen sowie in der angegebenen Höhe zu leisten hat.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, aktiv Faktor 35 bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Aktiv Faktor 35 (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Aktiv Faktor 35 unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Transponder Armbandes / IdentitätskontrolleDie Mitgliedschaft bei Aktiv Faktor 35 ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Transponder Armband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.Um sicherzustellen, dass das Transponder Armband nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied Aktiv Faktor 35 ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Aktiv Faktor 35 gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Aktiv Faktor 35 vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zur Einrichtung durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in unseren Räumlichkeiten zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Räumlichkeiten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.1.3 Die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale wird erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsschluss fällig. Danach jeweils nach den auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen weiteren aktiven Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten. Aktive Vertragsmonate sind diejenigen Monate, in denen keine Ruhezeit für den Mitgliedsvertrag bestehen.

4.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist Aktiv Faktor 35 berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Aktiv Faktor 35 wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird McFIT hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Aktiv Faktor 35 sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Aktiv Faktor 35 berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Aktiv Faktor 35 berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von Aktiv Faktor 35 vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.

5.2. Stilllegung des Vertrages

5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. still gelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.

5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist aktiv Faktor 35 mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.

5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Aktiv Faktor 35 nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:

– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.

– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Aktiv Faktor 35 zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. (ggf. noch die Untschrift mit erwähnen, ansonsten könnte Textform auch Mail bedeuten)

5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die Aktiv Faktor 35 Lilly König & Percy Rippe GbR (aktiv Faktor 35), Memellandstraße 14, 24537 Neumünster, per Fax (z. Zt. +49 (0) 4321 333 383) oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. info@af35.de) zu versenden.

6. HAFTUNG VON Aktiv Faktor 35

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet aktiv Faktor 35 nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Aktiv Faktor 35 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Aktiv Faktor 35.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Aktiv Faktor 35 ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Aktiv Faktor 35 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Aktiv Faktor 35 wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Aktiv Faktor 35 aufrechnen.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Aktiv Faktor 35 GbR, Memellandstraße 14, 24537 Neumünster, Tel.: +49 4321 33 33 83, Fax.: +49 4321 33 33 85, E-Mail: info@af35.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Aktiv Faktor 35 GbR, Memellandstraße 14, 24537 Neumünster, Tel.: +49 4321 33 33 83, Fax.: ++49 4321 33 33 85, E-Mail: info(at)af35.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

_______

(*) Unzutreffendes streichen.

Information zur Verarbeitung Personenbezogener Daten

Gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen wir Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung. 

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts 

1. Betreiber der Einrichtung: 

Aktiv Faktor 35 Lilly König & Percy Rippe GbR Memellandstraße 14, 24537 Neumünster

2. milon: 

milon CARE GmbH, An der Laugna 2, 86494 Emersacker, Telefon (0 82 93) 96 55 00 Datenschutzbeauftragter: milon CARE Datenschutzbeauftragter, datenschutz@milon.com  

Verarbeitete Daten 

Die Einrichtung verarbeitet die personenbezogenen Daten, die Sie der Einrichtung beim Vertragsschluss zur Verfügung stellen (Stammdaten), die Trainingsdaten sowie ggf. im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erhobene Gesundheitsdaten zur Erfüllung des Vertrages. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Ohne die Daten, die Sie der Einrichtung beim Vertragsschluss zur Verfügung stellen, ist der Vertragsschluss nicht möglich. Ihre Daten verarbeiten die Einrichtung und milon auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, damit Sie die milon Trainingsgeräte nutzen können; dabei werden die Daten auf Servern, betrieben und gewartet durch die Milon Care GmbH, verarbeitet. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. 

Zwecke der Datenverarbeitung 

Die Einrichtung und milon verarbeiten Ihre Daten ferner zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, wenn sie vertragsbezogene Unterlagen oder Informationen für steuerliche Zwecke an den zuständigen Behörden weitergeben. Die Einrichtung und milon speichern diese Daten zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht. Soweit erforderlich, geben die Einrichtung und milon Daten auch Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bekannt, die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Die Einrichtung und milon verarbeiten Ihre Daten zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Diese sind die Durchsetzung von Ansprüchen und die Verteidigung gegen Ansprüche bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Soweit erforderlich, geben die Einrichtung oder milon Daten Rechtsberatern, Behörden und Gerichten bekannt. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Buchstabe f DSGVO. 

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden gespeichert, solange dies für einen der oben genannten Zwecke erforderlich sind. 

Amazon Cloud 

milon nutzt die Cloud-Dienste von Amazon Webservices, Inc., 410 Terry Avenue North, Seattle WA 98109, USA. Das Unternehmen ist nach dem zwischen der EU und den USA abgeschlossenen Abkommens „EU-US Privacy Shield“ zertifiziert. Mit dem Beschluss (EU) 2016/1250 hat die EU-Kommission festgestellt, dass bei den zertifizierten Unternehmen ein angemessenes Datenschutzniveau geboten wird. milon speichert Ihre Daten auf Servern, die von Amazon Webservices, Inc. in Deutschland betrieben werden. Hetzner Online GmbH Milon nutzt die Cloud-Dienste von Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen. milon speichert Daten auf Servern von Hetzner Online GmbH, welche in Deutschland betrieben werden. 

Piwik 

Wir nutzen die Webanalyse-Software „piwik“, um die Nutzung unserer Website zu analysieren und zu optimieren. Zu diesem Zweck werden Cookies auf Ihrem Computer abgelegt, das sind kurze Textdateien, die im Browser vorübergehend gespeichert und beim Beenden der Browser-Sitzung wieder gelöscht werden (Session-Cookie). Hierbei werden statistische Daten ausschließlich an den von uns betriebenen Webserver in Deutschland übertragen, z.B. welche Unterseiten wie häufig aufgerufen wurden. Ihre IP-Adresse wird anonymisiert. Die erfassten Daten lassen daher keinen Rückschluss über Sie als Besucher unserer Website zu und werden auch nicht mit personenbezogenen Daten zusammengeführt. 

Ihre Rechte 

Sie haben folgende Rechte: das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung nicht mehr erforderlicher Daten bzw. auf Einschränkung der Verarbeitung solcher Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten für Direktmarketing, und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. 

Ich habe die obige Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Kenntnis genommen. 

Zusatz AGB und Kündigungen Corona

Eine coronabedingte Schließzeit

berechtigt Kunden nicht, ihren Vertrag vorzeitig außerordentlich zu kündigen (Landgericht Freiburg, Az. 9 S 41/20).

Schließzeiten/ Änderung Öffnungszeiten

Ändert Ihr Fitnessstudio die Öffnungszeiten, können Sie nicht sofort kündigen. Fordern Sie Ihr Studio zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auf, die alten Öffnungszeiten wieder einzurichten. Dafür setzen Sie eine Frist. Bleibt es bei den geänderten Öffnungszeiten, dürfen Sie nach Ablauf der Frist außerordentlich kündigen. Zahlen Sie Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift, widerrufen Sie die dem Studio erteilte Einzugsermächtigung.

Kurszeitenänderungen / Kurse gestrichen

Hat Ihr Fitnessstudio Kurse – für Sie zeitlich ungünstig – verlegt oder gar gestrichen, steht Ihnen nicht ohne Weiteres ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das ist nur dann der Fall, wenn der verlegte oder gestrichene Kurs so wichtig für Sie war, dass sie den Vertrag mit dem Studio ohne ihn nicht geschlossen hätten. Das müssen Sie in Ihrer Kündigung schriftlich darlegen und glaubhaft belegen.

Außerdem sollten Sie Ihr Studio auffordern, den Kurs auf die alte Zeit zu legen beziehungsweise ihn wieder ins Programm aufzunehmen. Dafür setzen Sie Ihrem Studiobetreiber eine Frist. Schicken Sie Ihr Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Kommt das Fitnessstudio Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie fristlos kündigen. Bucht das Fitnessstudio Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift von Ihrem Konto ab, widerrufen Sie die Einzugsermächtigung.

Hausordnung muß auch sein

1. Anerkennung der Hausordnung

 
Mit dem Betreten des AKTIV FAKTOR 35 erkennt der Kunde die Hausordnung ausdrücklich an.
Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des AKTIV FAKTOR 35 zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.
 
2. Haftung
Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des des AKTIV FAKTOR 35 für Diebstahl sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände der Gesund und Aktiv Einrichtung sowie des AKTIV FAKTOR 35 Zirkels.
Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung im AKTIV FAKTOR 35 auf eigene Gefahr.
 
3. Eltern haften für ihre Kinder
Eltern haften für ihre Kinder. Bitte achten Sie darauf, dass sich Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen des AKTIV FAKTOR 35 aufhalten und nicht mit Trainingsgeräten in Berührung kommen.
 
4. Verhaltensregeln
Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen in unseren AKTIV FAKTOR 35. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder. Insbesondere in den Bereichen Umkleide und auf der Trainingsfläache ist die Privatsphäre zu respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenbereiche ist einzuhalten. Während des Aufenthaltes ist darauf zu achten, dass andere Mitglieder durch das eigene Verhalten nicht belästigt werden. Ein Verstoß kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben.
 
5. Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen
Bitte verwahren Sie Ihre Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern.
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen.
 
6. Sauberkeit des AKTIV FAKTOR 35
Bitte verlassen Sie die Fitnessflächen, Umkleideräume und Sanitäranlagen so, wie Sie diese auch vorfinden möchten.
 
7. Einweisung durch Fachpersonal
Vor Aufnahme des Trainings wird eine eingehende Beratung und Einweisung durch unser Fachpersonal durchgeführt.
Dies geschieht im eigenen Interesse des Kunden, um möglichen Fehlern beim Trainingsablauf und Verletzungen vorzubeugen.
 
8. Sportbekleidung
Als Trainingskleidung empfehlen wir Sportbekleidung zu verwenden, die den Hautkontakt mit den Polstern der Trainingsgeräte verhindert.
Der Trainingsbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen, welche zuvor noch nicht auf der Straße getragen wurden, betreten werden. Das Training ohne Schuhwerk oder mit so genannten Flip Flops und Sandalen ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet.
Wir bitten ausdrücklich darum, beim Training an Geräten, Matten und Bikes ausreichend große Handtücher unter zulegen bzw. zu verwenden.
 
9. Besichtigungen des AKTIV-FAKTOR-35
Die Besichtigung aller Räume des AKTIV-FAKTOR-35 erfolgt nur in Begleitung des Personals. Alternativ hierzu bieten wir jederzeit umfangreiches Bildmaterial zur Besichtigung an.
 
10. Trainingsgeräte und Trainingsräume
Jede Art von Training ist so durchzuführen, dass das Training der anderen Mitglieder hierdurch so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Dabei ist insbesondere auf störende Geräusche zu verzichten. Die Nutzung der Kursräume geschieht auf eigene Gefahr.
 
11. Bedienung technischer Geräte
Überlassen Sie bitte die Bedienung aller technischen Einrichtungen, wie z.B. Musik- und TV-Anlagen, unseren Mitarbeitern.
 
12. Rauchen verboten
In dem gesamten Bereich der Gesund und aktiv Einrichtung, inklusive Garten- und Terrassenanlagen besteht uneingeschränktes Rauchverbot.
 
13. Speisen und Getränke
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Verzehren von mitgebrachten Speisen nicht gestattet ist (Ausnahme ist Babynahrung für Kinder unserer Mitglieder). Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert
werden.
 
14. Mobiltelefone und Kameras
Wir weisen darauf hin, dass das Telefonieren im Trainingsbereich und in den Ruhezonen untersagt ist. Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten Fitness und Wellness Center zum Schutze der Privatsphäre unserer Mitglieder ausdrücklich verboten.
 
15. Parken
Ihnen steht eine Anzahl an Parkplätzen in den ausgewiesenen Parkflächen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese ausschließlich während des Aufenthaltes in der Einrichtung. Eine Haftung für Schäden kann grundsätzlich nicht übernommen werden. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO.
Nach der Öffnungszeit ist das Parken AUSSCHLIESSLICH den Fahrzeugen der Firma Medicar gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig Abgeschleppt.
 
16. Tiere
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Mitbringen von Tieren jedweder Art in die Räume des AKTIV FAKTOR 35 nicht gestattet ist.
 
17. Anweisungen der Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter des AKTIV-FAKTOR-35 üben gegenüber den Mitgliedern und Besuchern die Rechte des Hausherrn aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie in der Einrichtung Gesund und aktiv angebrachte schriftliche Hinweise sind unbedingt zu beachten.
 
Geschäftsleitung des AKTIV FAKTOR 35 , Stand: September 2019

 

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